Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft die Baugenehmigung grundsätzlich nach einem vergleichbaren Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauherr:innen bzw. ihre Planer:innen, was im jeweiligen Gebiet planungsrechtlich zulässig ist. Danach folgt die Einreichung des Bauantrags mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde das Vorhaben und entscheidet über die Genehmigung. Grundlage für viele dieser Abläufe ist die Musterbauordnung (MBO), an der sich die Länder orientieren. Trotzdem unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland deutlich. Das betrifft zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei sein können, wie weit die Prüfung im jeweiligen Verfahren reicht und welche Anforderungen an die Bauvorlagen gestellt werden. Auch die Frage, wer Bauanträge einreichen darf und welche Rolle dabei die Bauvorlageberechtigung spielt, wird in der Landesbauordnung unterschiedlich geregelt. Hinzu kommt: Manche Länder bieten digitale Antragswege an oder setzen stärker auf elektronische Kommunikation mit den Behörden. Auch die Zuständigkeiten können variieren, etwa ob die Bearbeitung in der Stadt oder im Landkreis erfolgt und wie die Unterlagen dort konkret einzureichen sind. Wer sich auf den Ablauf verlassen will, sollte deshalb immer zuerst die Hinweise der zuständigen Landesbehörde bzw. der Bauaufsicht am konkreten Standort heranziehen. Wichtig für die Planung ist außerdem die Schnittstelle zum Bebauungsplan und zum Bauordnungsrecht: Ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, hängt nicht nur von der Bauweise ab, sondern auch davon, ob es im Rahmen der geltenden planungsrechtlichen Vorgaben liegt. Gerade diese Kombination aus Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht sorgt dafür, dass der Weg zur Genehmigung zwar ähnlich wirkt, im Detail aber bundeslandspezifisch bleibt. Merksatz: Das „Wie“ folgt in der Regel dem gleichen Ablauf, das „Wie genau“ bestimmt das jeweilige Bundesland über seine Landesbauordnung und die dazugehörigen Verfahrensregeln.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in München
In München ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zuständig. Der digitale Bauantrag läuft über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Behörde weiterleitet.
Zum BayernPortal (Ortssuche)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern gibt es – wie in allen Bundesländern – Vorhaben, die ohne formelle Baugenehmigung auskommen können. Für Bauherren ist dabei entscheidend, dass „verfahrensfrei“ nicht automatisch „beliebig“ bedeutet: Der genaue Umfang hängt davon ab, wie das Vorhaben geplant ist und ob es die bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen einhält. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob Ihr Vorhaben tatsächlich unter die genehmigungsfreien Möglichkeiten fällt und welche Unterlagen oder Nachweise dennoch erforderlich sind. So vermeiden Sie spätere Rückfragen der Bauaufsicht. Klärung vor Baubeginn spart Zeit.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in München.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.